Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell ist, für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EcoMedic (Switzerland) AG (im Folgenden: EcoMedic) und den Kunden des Unternehmens. Sie stellen einen ergänzenden, aber integralen Bestandteil aller Aufträge dar, die im Verkaufsgespräch, per Telefon oder über den Onlineshop vereinbart werden. Regelungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind in jedem Fall unmassgeblich. Dies gilt insbesondere auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers.
2. Registration und Datenschutz
2.1 Für Onlinebestellungen über www.ecomedic.ch, shop.ecomedic-switzerland.ch (BtoB) oder shop.is-clinical.ch (BtoC) muss sich der Kunden registrieren. Dabei ist der Kunde in jedem Fall zu wahrheitsgetreuen Angaben zu seiner Person verpflichtet. EcoMedic behält es sich jederzeit und ohne Angaben von Gründen vor, Kundendaten zu löschen oder einen Benutzernamen mitsamt Passwort zu sperren.
2.2 Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, um die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen. Sie dienen ausschliesslich betrieblich notwendigen Zwecken, wobei der Weitergabe an Drittpartner für betrieblich notwendige Zwecke zugestimmt wird.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Die Sortimentsauflistung unter www.ecomedic.ch sowie die gedruckten Kataloge sind nicht als rechtlich bindende Offerte zu verstehen. Mit der Bestellung per Onlineshop, Email, Mobile-App, Telefon oder im Verkaufsgespräch unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag abschliessen zu wollen. EcoMedic behält es sich vor, einen solchen Antrag abzulehnen. Bei einer Onlinebestellung wird dem Kunden der Eingang der Bestellung bestätigt. Handelt es ich um Nicht-Lagerware, erhält der Kunde zudem eine weitere Auftragsbestätigung mit Angaben zur Lieferfrist.
3.2 Im Fall von Offline-Aufträgen ist eine unterzeichnete Auftragsbestätigung des Kunden erforderlich. Eine Warenbestellung bei Lieferanten kann ohne diese Unterschrift nicht erfolgen. Bei Onlinebestellungen gibt der Kunde durch Akzeptieren der AGBs seine Zustimmung.
3.3 Bezüglich Preis, Produktwahl, Lieferfrist und Liefermöglichkeit sind Angebote als freibleibend zu verstehen. Kommt es in EcoMedic-Angeboten oder Auftragsbestätigungen (gedruckt oder online) zu offensichtlichen Irrtümern wie Schreib- und Rechenfehlern, berechtigen oder verpflichten diese weder den Anbieter noch den Käufer. Vielmehr kommt der Vertrag dergestalt zustande, wie er ohne Irrtum oder Fehler ausgesehen hätte.
3.4 Es ist nicht gestattet, Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge der EcoMedic Dritten zugänglich zu machen. Die Unterlagen müssen auf Verlangen an EcoMedic retourniert werden.
4. Preise
4.1 Alle Preise sind im shop.ecomedic-switzerland.ch rein netto und im shop.is-clinical.ch rein brutto, also ohne Skonto und sonstige Nachlässe sowie exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu verstehen. Bei einem unberechtigten Skontoabzug erfolgt eine nachträgliche Verrechnung.
4.2 Die veröffentlichten Artikel-, Versand- und Lieferpreise gelten lediglich für Verkäufe in die Schweiz und ins Fürstentum Liechtenstein. Für Lieferadressen, die nicht in der Schweiz oder in Liechtenstein liegen, sind die veröffentlichten Versand- und Lieferpreise nicht von Bedeutung. Diese müssen vielmehr individuell erfragt werden.
4.3 Bei den Preisen handelt es sich für die Dauer von drei Monaten ab Vertragsabschluss um Festpreise. Wird aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf dieser drei Monate geliefert, ist EcoMedic berechtigt, die Preise zu berechnen, die am Liefertag gelten. Entsprechendes gilt auch für Abrufbestellungen, deren Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Wird mindestens 50 % des Auftragswertes angezahlt, ist es möglich, Festpreise im obigen Sinne für einen längeren Zeitraum zu vereinbaren.
4.4 Expressaufträge, welche ausserhalb der üblichen Liefer- und Einsatzfristen zu organisieren sind, führen zusätzlich zu einer Expressgebühr.
4.5 In den Preisen sind Kosten für Leistungen, die bauseitig zu erbringen sind, nicht enthalten.
4.6 Werden nicht standardmässig geführte Lagerartikel oder Ersatzteile ohne Reparaturauftrag an EcoMedic bestellt, die speziell zu beschaffen sind, wird eine Auftragsgebühr fällig.
5. Versand, Lieferung und Geräteerläuterung
Im Allgemeinen bietet EcoMedic vier Versand- und Lieferoptionen an. Bei Onlinebestellungen erfolgt, soweit möglich, ein Paketversand und andernfalls eine Lieferung ohne Einbringung durch einen externen Spediteur. Auf Anfrage ist auch eine Hauslieferung durch EcoMedic oder ein Partnerunternehmen möglich. Bei Offline-Bestellungen wird zudem eine Selbstabholung im Lager in St. Margrethen angeboten.
5.1 Der Paketversand erfolgt über SwissPost auf Gefahr des Käufers. Üblicherweise geschieht dies mit A-Post, gegen Aufpreis sind auch Express-Sendungen möglich.
a) Porto, Verpackung und Bearbeitung sind beim Paketversand bis zu einem Bestellumfang von CHF 299.- (exkl. Mehrwertsteuer) kostenpflichtig. Bei einem Warenwert von über CHF 300.- ist im Preis der Paketversand für ein Paket inklusive.
b) Muss der Versand aufgrund von SwissPost-Bestimmungen in mehreren Paketen erfolgen, so wird für jedes weitere Paket die normale Versandkostenpauschale fällig.
c) Sind Teillieferungen auf fehlende Lagerartikel zurückzuführen, wird die Versandpauschale nur einmal berechnet.
Ausnahmen existieren für Kunden, Händler und Kooperationspartner mit speziellen Einkaufskonditionen, für welche die Lieferkonditionen immer ab Lager in St. Margrethen gelten.
5.2 Für Übergrössen, Sperrgut sowie Pakete über 30 kg wird ein Spezialaufschlag erhoben. Dies gilt auch dann, wenn der Bestellwert CHF 300.- überschreitet.
5.3 Die Lieferung durch eine externe Spedition (BUDGET-Lieferung) stellt eine kostengünstige Versandmöglichkeit für Investitionsgüter dar. Sie umfasst die Zustellung an die Versandadresse bzw. bis zur Bordsteinkante (vor die Haustür) inklusive Transportversicherung. Nicht inbegriffen ist dagegen Stockwerkeinbringung, Montage und Produkteinführung. Hier ist zu beachten, dass EcoMedic keine Haftung für Schäden übernimmt, welche auf die Einbringung und Montage durch vom Auftraggeber beauftragtem, nicht qualifiziertem Personal zurückzuführen sind. Bei Onlinebestellungen von Investitionsgütern wird diese Lieferpauschale automatisch in Rechnung gestellt.
5.4 Die EcoMedic-Hauslieferung (PREMIUM-Lieferung) stellt eine Standortlieferung durch fachkundiges EcoMedic-Personal oder ein Partnerunternehmen dar. Hier sind Stockwerkeinbringung, Produkteinführung, Transportversicherung, Verpackung sowie Entsorgen von Verpackungsmaterial Teil der Leistung. Montage, Installation, Möbellifter und andere Nebenleistungen werden dagegen separat berechnet. Bei online bestellten Investitionsgütern ist diese Lieferpauschale als Aufpreis möglich.
5.5 Ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Einbringung mit Mehraufwand wie zusätzlichen Hilfsmitteln (zusätzliches Personal, Möbellifter, Kran, etc.) verbunden, werden die Kosten für eine solche EcoMedic-Hauslieferung mit Hilfsmitteln von Drittanbietern nach Aufwand verrechnet, wobei die Offerte bzw. der effektive Aufwand gemäss Lieferprotokoll zugrunde gelegt wird.
5.6 Die Geräteerläuterung als eigenständiger Service ist nicht Teil des Preises oder der Lieferkosten. Allerdings kann diese Leistung auf Wunsch separat gebucht werden. Die Erläuterung der Geräte umfasst eine persönliche Vor-Ort-Einweisung in die verschiedenen Gerätefunktionen, die durch EcoMedic-Personal oder einen Partner erfolgt. Hier ist zu betonen, dass eine Geräteerklärung keinesfalls mit einer Therapieschulung gleichzusetzen ist.
6. Montage und bauseitige Voraussetzungen
6.1 Alle notwendigen Montagevorbereitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies beinhaltet bauliche Anpassungen ebenso wie sanitäre und elektrische Anschlüsse und Installationen.
6.2 Es ist Aufgabe des Auftraggebers, alle notwendigen bauseitigen Arbeiten gemäss den technischen Unterlagen von EcoMedic und unter Beachtung der geltenden Vorschriften eines konzessionierten Bauunternehmens fertigzustellen, bevor zum vereinbarten Termin Anlieferung und Montage erfolgen. Der Auftraggeber muss EcoMedic den Schaden ersetzen, der durch Wartezeiten, wiederholte Anfahrten oder andere Beeinträchtigungen entsteht, weil er mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug gerät. Zudem behält sich EcoMedic in diesem Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
6.3 Der Auftraggeber muss dem EcoMedic-Personal Arbeitszeit, Arbeitsleistung und Beendigung der Arbeit schriftlich bescheinigen.
6.4 Für Arbeiten des EcoMedic-Personals, welche nicht vom Unternehmen selbst angeordnet wurden, übernimmt EcoMedic keine Haftung. Selbiges gilt für Montagen und Installationen durch vom Auftraggeber beauftragtes, nicht qualifiziertes Personal.
7. Lieferfristen
EcoMedic ist es wichtig, die angegebenen Lieferfristen, soweit irgend möglich, einzuhalten. Kommt es bei der Auslieferung durch Umstände zu Verzögerungen, welche nicht von EcoMedic zu vertreten sind oder auf Lieferverzögerungen bei EcoMedic-Zulieferer zurückzuführen sind, ist der Auftraggeber jedoch nicht zu Schadenersatz oder zur Forderung einer Konventionalstrafe berechtigt. Der Besteller kann in diesen Fällen jedoch vom Vertrag nach Ablauf von drei Monaten seit dem eigentlichen Liefertermin zurückzutreten.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Grundsätzlich ist bei Offline-Bestellungen eine Zahlung auf Rechnung vorgesehen. Bei Online-Bestellungen mit registriertem Kundenkonto und Login hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen Zahlung per Kreditkarte und Zahlung auf Rechnung zu wählen. Je nachdem in welchem Shop der Kunde sich befindet.
8.2 Rechnungen für Online- und Offline-Bestellungen müssen innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto beglichen werden. Jegliche Abzüge sind nicht gestattet, sofern nicht anderweitig auf der Rechnung vermerkt. Bei Spezialangeboten und Aktionen verkürzt sich die Zahlungsfrist auf zehn Tagen.
8.3 EcoMedic behält sich bei Neukunden im Online- und Offlinebereich sowie bei Kunden, die wiederholt Zahlungsfristen missachtet haben, vor, Bestellungen nur bei Vorauskasse bzw. Teilzahlung oder per Nachnahme auszuliefern. In diesem Fall gehen die Nachnahmegebühren zu Lasten des Kunden. Im Fall von Zahlungsverzug ist EcoMedic berechtigt, Verzugszinsen zu den jeweils geltenden Bankzinsen zu verlangen und/oder die Ware zurückzubehalten.
8.4 Übersteigen Aufträge (online und offline) die Summe von CHF 2‘000 oder handelt es sich um Sonderanfertigungen, ist mindestens die Hälfte der Zahlung bei Bestellung und der Rest bei Lieferung zu leisten. Die Lieferfrist setzt in diesem Fall erst ein, wenn 50 % der Zahlung bei EcoMedic eingegangen sind.
8.5 Bis zur vollständigen Bezahlung ist die gelieferte Ware Eigentum von EcoMedic. Sie darf daher vorher nicht weiterveräussert werden.
9. Auftragsänderungen, Umtausch und Rücktritt
9.1 Eine Bestellung gilt als definitiv, wobei jede Offline-Bestellung vom Kunden schriftlich rückbestätigt werden muss (vgl. Punkt 3.2).
9.2 Eine nachträgliche Auftragsänderung, der Umtausch der Ware oder der Rücktritt vom Kaufvertrag kann EcoMedic nur anerkennen, sofern noch keine Kosten entstanden sind.
9.3 Die Haftung für Waren, welche EcoMedic selbst nicht auf Lager hat und auftragsbezogen bei Zulieferern bezieht, liegt in diesem Fall voll und ganz beim Auftraggeber, es sei denn, EcoMedic konnte die Bestellung rechtzeitig annullieren. Die Kosten, die durch das Annullieren entsteht, hat in vollem Umfang der Auftraggeber zu tragen.
9.4 Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
10.1 EcoMedic bietet Erstkäufern die gesetzliche Gewährleistung auf alle elektrischen, elektronischen und mechanischen Geräte und Apparate. Sie gilt grundsätzlich ab Ablieferung der Ware beim Käufer. Jedoch besitzt EcoMedic das Recht, den Anfang der Gewährleistungslaufzeit in Abhängigkeit vom Herstellungsdatum neu zu bestimmen. Dem EcoMedic-Rechnungsbeleg bzw. bei Onlinekäufen dem Lieferschein sind die effektive Gewährleistungsdauer sowie gegebenenfalls Ausnahmen zu entnehmen.
10.2 Verschleissteile wie beispielsweise das Hydrafacial-Handstück, Hydrafacial- und Perk-Ersatzschläuche oder LED-Leuchten und Verbrauchsmaterial (z. B. Netzteile, Adapter, Batterien, Akkus, Filter, Elektroden, Lebensmittel, Pflegeprodukte, Gesichtsauflagen, Kompressen) sind bei EcoMedic aus der Gewährleistung ausgenommen. Dies gilt ebenso für Zubehörteile wie Koffer, Taschen, Pedale, Halter oder Liegenbezüge.
10.3 Sind Schäden oder Mängel auf falsche Bedienung oder nicht sachgemässe Benutzung zurückzuführen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch im Fall von mangelnder oder fehlerhafter Wartung und Reinigung, insbesondere wenn diese nicht durch fachkundiges Personal erfolgt, bei Gewaltanwendung sowie bei natürlichem Verschleiss nach Gefahrenübergang. Ersatzansprüche bezüglich Folgeschäden oder Produkthaftung bestehen nur, wenn dies auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruht.
10.4 Vom Gewährleistungsschutz sind zudem Schäden durch höhere Gewalt sowie Naturkatastrophen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich für Überschwemmungen, Kurzschluss, Brand, Stromunterbrechung und Erdbeben.
10.5 Wenn das Gerät an EcoMedic eingeschickt wurde oder der Kunde das Austauschen eines Ersatzteils ohne Probleme selbst hätte bewerkstelligen können, unterliegen Fahrspesen, Wegzeit und Arbeitsstunden nicht der Gewährleistung.
10.6 Werden Leistungen im Rahmen der Garantie gewährt, wird die Gewährleistungsfrist dadurch nicht verlängert. Lediglich bei einem Austausch beginnt die Gewährleistung von neuem zu laufen.
10.7 Bei Ausverkauf-, Lagerverkauf-, Spezialrabattartikel und Occasionen ist ein Umtausch ausgeschlossen. Ebenso gibt EcoMedic keine oder nur limitierte Gewährleistungen.
10.8 Im Fall von Reparaturen und Revisionen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Ersatzteile und die damit verbundenen Arbeitsstunden. Zudem ist sie auf sechs Monate beschränkt. Treten weitere Mängel auf, besteht kein Gewährleistungsanspruch, sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
11. Rechte und Pflichten bei Reklamationen und Mängeln
11.1 Der Käufer hat die Pflicht, die Ware nach Erhalt umgehend auf eventuell vorliegende Mängel zu prüfen. Reklamationen müssen bei EcoMedic innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Mängel, die später während der Gewährleistungsdauer zum Vorschein kommen, müssen unmittelbar nach deren Feststellung gemeldet werden. Treffen Meldungen sieben Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei EcoMedic ein, besteht keine Garantieberechtigung mehr.
11.2 Ist die Ware beim Übergang der Gefahr auf den Kunden mangelhaft, besteht ein Anrecht auf die gesetzlichen Schadenersatzansprüche. Für Transportschäden ist Punkt 13 einschlägig.
11.3 Bezüglich der Gewährleistung steht es EcoMedic frei, diese wahlweise durch kostenlose Reparatur oder Ersatz zu erbringen. Ein Anspruch darauf, dass der Vertrag annulliert wird, besteht nicht.
11.4 Unter folgenden Umständen ist EcoMedic zu Schadenersatz verpflichtet:
a) wenn der Schaden auf eine Verletzung von Pflichten durch EcoMedic zurückzuführen ist, deren Erfüllung für den Vertrag prägend ist,
b) wenn der Kunde die Hinweise zur Schadensvermeidung vollumfänglich berücksichtigt und umgesetzt hat,
c) wenn der Schaden aufgrund einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der EcoMedic eingetreten ist. Verzichtet der Kunde dagegen ausdrücklich auf EcoMedic-Personal, stellt er eigenes Hilfspersonal zur Verfügung oder ist ein Transportschaden auf unsachgemässe Handhabung durch den Auftraggeber zurückzuführen, besteht keine Schadensersatzpflicht.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
12. Instandhaltung, Wartung und Reparaturen
Für seine Handelsmarken unterhält EcoMedic einen eigenen Reparatur- und Wartungsservice, für den separat abgefasste Allgemeine Servicebedingungen (ASBs) gelten.
13. Transportschäden
Warenlieferungen müssen gegen Beschädigung oder Verlust versichert werden. Ankommende Ware ist daher unbedingt auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen, wobei der Zusteller fehlende Packstücke oder Beschädigungen an der Verpackung auf den Transportpapieren zu quittieren hat. Transportschäden, die am Packungsinhalt auftreten, sind EcoMedic innerhalb von 24 Stunden zu melden. Später können keine Ansprüche mehr beim Zulieferer geltend gemacht werden.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstige Geschäftsbedingungen.
Für beide Vertragspartner ist St. Margrethen Erfüllungsort und Gerichtsstand. Folglich gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Auch wenn eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein sollte, bleiben die anderen weiterhin bestehen. Für abweichende Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich.
15. Kontaktdaten und Firmenangaben
EcoMedic (Switzerland) AG, Industriestrasse 12b, CH-9430 St. Margrethen